Allgemeine Geschäftsbedingungen 

I. Allgemeines – Geltungsbereich

1. Nachstehende Bedingungen gelten für alle Angebote und Vertragsschlüsse betreffend die Lieferungen und/oder Bearbeitung von Produkten durch uns im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmen im Sinne § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich rechtlichen Sondervermögen.

2. Diese Bedingungen gelten zugleich für sämtliche zukünftigen vertraglichen Beziehungen.

3. Anderslautende Bedingungen des Bestellers / Auftraggebers, denen wir hiermit ausdrücklich widersprechen, werden nicht Vertragsbestandteile. Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn die in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

II. Angebot und Vertragsabschluss

1. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen und Angaben über Farben, Formen, Maße, Gewichte und Leistungen sind nur annähernd, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder in einer Leistungsbeschreibung aufgenommen sind. Dies gilt auch, soweit Angebote oder die spätere Bearbeitung der gelieferten Produkte auf der Grundlage der vom Besteller zur Verfügung gestellten Informationen, Produktbeschreibungen, Produktzeichnungen oder Musterstücke beruhen.

2. Verträge über unsere Herstellung oder Lieferung der vereinbarten Ware oder Leistung kommen nur durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch uns oder den Auftraggeber zustande. Mündliche Abreden sind nicht wirksam. Ergänzungen oder Erweiterungen der Vertragspflichten einer Partei bedürfen ebenfalls der Schriftform. Nachträgliche Änderungswünsche sowie zusätzliche oder von der Leistungsbeschreibung abweichende Anforderungen an das Produkt, z. B., hinsichtlich der Qualität oder Beschaffenheit oder Veränderungen in der gewünschten Überarbeitungsreihenfolge sind schriftlich zu vereinbaren und werden vom Auftragnehmer neu kalkuliert und als Zusatz- oder Nachtragkosten berechnet.

3. Richtige und rechtzeitige Selbstlieferung bleibt vorbehalten. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung dem Auftraggeber unverzüglich erstatten.

III. Preise und Zahlung

1. Es gelten die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.
3. Unsere Preise verstehen sich in Euro netto ab Versandort (Sitz des Auftragnehmers). Fracht- und Speditionskosten, Rollgelder, Verpackungs-, Transportversicherungs- und Montagekosten trägt der Besteller.

4. Der Abzug von Skonto oder andere Preisnachlässe bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

5. Die Vergütung ist in vollem Umfang bei Lieferungen bzw. Abnahme fällig. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärung des Auftragnehmers zehn Tage nach dem Fälligkeitstage in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.

6. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Auftraggeber steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme der Arbeiten zu. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber nur zur Zurückhaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn der Auftraggeber fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert – mit Mängeln behafteten – Lieferungen bzw. Arbeiten steht.

7. Wechsel nehmen wir nur auf ausdrücklicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber an. Bei Wechselhergabe werden die Wechselspesen vom Besteller getragen. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung übernehmen wir keine Haftung. Bei Wechselprotest, ebenso bei Scheckprotest, hat sofortige Barzahlung zu erfolgen.

IV. Produkterstellung

1. Sofern zwischen den Parteien die Erstellung von Produktbearbeitungen und/oder Erstbemusterungen durch den Auftragnehmer vereinbart wird, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese innerhalb einer Woche nach Eingang bzw. Lieferung zu prüfen und auf Übereinstimmung mit den Anforderungen der Leistungsbeschreibung oder des Vertrages zu untersuchen. Geht nach Ablauf dieser Frist keine schriftliche Mängelrüge bei dem Auftragnehmer ein, so gilt die Produktbearbeitung und/oder
Erstbemusterung als mängelfrei, sofern der Auftragnehmer bei Lieferungen auf diese Frist und die Bedeutung der Erklärung hingewiesen hat.

2. Stellt sich nach der Probebearbeitung oder Erstmusterung heraus, dass wegen der Beschaffenheit der Werkstücke eine andere Bearbeitung oder eine höherwertige Qualität der zu verwendenden Materialien, Einsatzstoffe etc. notwendig ist, so können beide Vertragsparteien durch schriftliche Erklärung vom
Vertrag zurücktreten. Der Auftragnehmer kann in diesem Fall nur diejenige Vergütung verlangen, die in dem Vertrag für die Probebearbeitung oder Erstbemusterung vereinbart ist. Weitergehende Ansprüche sind zwischen den Parteien nicht gegeben.

3. Im Falle des Absatzes 2 Satz 1 können die Parteien neben dem Rücktritt vom Vertrag Ergänzungen bzw. Änderungen der Leistungsbeschaffung des Vertrages vereinbaren. Hierzu bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung der Vertragsparteien, die neben der vertraglichen Leistung auch die zusätzliche oder die Gesamtvergütung beinhalten muss. Der Auftragnehmer ist vor schriftlicher Annahme durch den Auftraggeber nicht verpflichtet, die Herstellung oder Bearbeitung des Werkes oder der Arbeit
aufzunehmen oder fortzusetzen.

V. Lieferzeit

1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

3. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt der Schuldhafte sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

4. Sofern die Voraussetzungen von Absatz 3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Werkes in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, indem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der zugrunde liegende Vertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 271 BGB oder von §§ 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges oder Besteller berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

 6. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug aufgrund einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

8. Im Übrigen haften wir im Falle des Lieferverzuges für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% pro Woche, maximal in Höhe von 5% des Lieferwertes.

9. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers bleiben vorbehalten.

VI. Gefahrenübergang- Verpackungskosten

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung „ab Werk“ vereinbart.

2. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten und Gitterboxen. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.

3. Sofern der Besteller das wünscht, werden wir die Lieferungen durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.

VII. Unternehmerpfandrecht

1. Der Auftragnehmer erwirbt ein Pfandrecht für seine Forderungen aus dem Vertrag an den von ihm hergestellten oder ausgebesserten beweglichen Sachen des Bestellers, sobald diese zum Zwecke der Herstellung oder Ausbesserung in seinen Besitz gelangen sind. Das Pfandrecht erstreckt sich auf alle Forderungen des Auftragnehmers gegen den Besteller bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem bestehenden Kontokorrentverhältnis (Geschäftsverbindung); das Pfandrecht bezieht sich auf den anerkannten Saldo.

2. Das Pfandrecht entsteht nur, soweit der Besteller Eigentümer der zur Herstellung oder Ausbesserung an den Auftragnehmer übergebenen Sachen ist. Der Besteller ist insoweit verpflichtet, nun bei Auftragserteilung die Eigentumsverhältnisse an in diesem Sachen darzulegen.

3. Der Besteller räumt mit der Übergabe der zur Herstellung oder Ausbesserung übergebenen beweglichen Sachen dem Auftragnehmer das Recht zur Befriedigung aus dem Pfandrecht ein. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nach Verwertung der Sache den Verwertungserlös nach Abzug der offenen Forderungen des Auftragnehmers aus dem Kontokorrentverhältnis und Abzug der Kosten der Pfandwertung an den Besteller auszukehren.

4. Der Besteller ist verpflichtet, dem Auftragnehmer denjenigen Schaden zu ersetzen, der diesem dadurch entsteht, dass er eine nicht im Eigentum des Bestellers stehende bewegliche Sache aufgrund seines nach den vorstehenden Absätzen 1 – 3 bestehenden Pfandrechts verwertet und gegenüber dem Eigentümer der beweglichen Sache Schadenersatzpflichtung ist.

VIII. Mängelhaftung

1. Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

2. Maßgeblich für die Beschaffenheit der Ware und das Vorhandensein eines Mangels sind die im Vertrag zugrundeliegenden Muster oder frühere Lieferungen gleicher Art, ohne dass damit eine Garantie für die Beschaffenheit gegeben ist. Schwankungen in der Zusammensetzung, Helligkeit, Farbtonfeinheit oder ähnliche branchenüblichen Abweichungen gelten nicht als Mangel und geben keinen Grund zur Beanstandung.

3. Soweit ein Mangel des Werkes vorliegt, steht das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung (Neuleistung) in jedem Fall dem Auftragnehmer zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Besteller das Recht zu, zu mindern oder – wenn nicht eine Bauleistung der Mängelhaftung ist – nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Unberührt bleibt das Recht des Bestellers, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und dieser Bedingungen Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen.

4. Die zum Zwecke der Erfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Besteller, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass die Lieferungen oder Leistungen an einem anderen Ort als in die Niederlassung des Bestellers verbracht werden, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

5. Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungshilfen beruhen. Soweit uns keine Vertragsverletzung angelastet wird, ist in die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6. Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7. Soweit dem Besteller ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung des Auftragnehmers auch im Rahmen von Abs. 3 auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

8. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

9. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

10. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, berechnet ab Gefahrenübergang.

11. Wir garantieren für eine einwandfreie Lackierung jedoch nicht für bestimmte Eigenschaften, insbesondere nicht für die Eignung der Beschichtung für den bestimmten Verwendungszweck. (Luft- und Raumfahrttechnik, Bahn- und Verkehrstechnik, Schiffsbau- und Transportwesen, Automotive- und Ersatzteilzulieferer.) Belastungen, die aufgrund von berechtigten Reklamationen erfolgen, werden von uns nur in Höhe unseres Rechnungsbetrages anerkannt. 

IX. Gesamthaftung

1. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in Ziff. VIII. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltenden gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluß, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von der Sachschäden gem. § 823 BGB.

2. Soweit die Schadenersatzhaftung gegenüber dem Auftragnehmer ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

X. Gerichtsstand – Erfüllungsort

1. Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN – Kaufrechts ist ausgeschlossen.

3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt; ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

XI. Salvatorische Klausel

Im Falle der Unwirksamkeit einer der vorgenannten Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Helbig Online Shop

1. Geltungsbereich
2. Vertragspartner
3. Vertragsschluss
4. Widerrufsrecht
5. Preise und Versandkosten
6. Lieferung
7. Zahlung
8. Eigentumsvorbehalt
9. Streitbeilegung

1. Geltungsbereich

Für alle Lieferungen von Helbig GmbH an Verbraucher gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Shop (AGB).
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

 2. Vertragspartner

Der Kaufvertrag kommt zustande mit : Helbig GmbH, Heisenbergstrasse 22-28,
59423 Unna, Handelsregister: Amtsgericht Unna, HRB 3138.

3. Vertragsschluss

Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Bestellung dar.
Durch Anklicken des Buttons [Kaufen/kostenpflichtig bestellen] geben Sie eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Waren ab.
Ihr Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.

4. Widerrufsrecht

Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
Machen Sie als Verbraucher von Ihrem Widerrufsrecht nach Ziffer 4 Gebrauch, so haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.
Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden

 Widerrufsbelehrung.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
 Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

 Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns [Name des Unternehmers, Anschrift und, soweit verfügbar Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail Adresse eintragen] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster- Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite (www.helbig-industries.com) elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.




Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns, Helbig GmbH, Heisenbergstrasse 22-28, 59423 Unna sind zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

 

5. Preise und Versandkosten

Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.
Die Versandkosten werden Ihnen auf den Produktseiten, im Warenkorbsystem und auf der Bestellseite nochmals deutlich mitgeteilt.

6. Lieferung

Die Lieferung erfolgt in Deutschland per DHL Paket
Die Lieferzeit / Preise entnehmen sie unseren Angebotsseiten.
Auf eventuell abweichende Lieferzeiten weisen wir auf der jeweiligen Produktseite hin.

7. Zahlung

Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse/Paypal/Applepay (in Kürze)
Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und liefern die Ware nach Zahlungseingang.

8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware unser Eigentum.

9. Streitbeilegung

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.